AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf deren Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages. Wir speichern im Rahmen der Geschäftsverbindung erforderliche personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, auch Angaben der Lieferwerke, sind nur verbindlich, wenn dies zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen sowie Modellen behalten wir uns das Alleineigentum und Urheberrecht vor. Preise für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot.
3. Auftragsbestätigung
Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Mitarbeiter oder Vertreter bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter oder Vertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Zugesicherte Eigenschaften i. S. von P. 459 BGB liegen nur dann vor, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Bei Preis- und Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsschluß und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitpunkt von mehr als 4 Monaten liegt. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit der Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist. Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbständige Lieferung. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mangelfreiheit zu prüfen. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbot, Rohstoff- und Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportes und sonstige Umstände gleich, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar einerlei, ob sie bei uns, dem Vorlieferanten oder einem Unterlieferer eintreten. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Unser Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb angemessener Frist liefern oder zurücktreten wollen. Erklären wir uns innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde seinerseits hinsichtlich des nichterfüllten Teiles der Lieferung zurücktreten. Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt vollständiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Verzögerung oder Nichtlieferung ist durch uns verschuldet. Die Ware reist branchenüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Zur Rücknahme und Vergütung von Verpackungsmaterial sind wir nicht verpflichtet. Wir sind berechtigt, zu Lasten des Kunden eine Transport- und Bruchversicherung abzuschließen. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstellen und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang beweiskräftig zu bestätigen. Von uns gelieferte Ware wird nur in einwandfreiem Zustand und nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Freiwillig zurückgenommene Ware wird je nach Zustand abzüglich von mindestens 15 % Kostenanteil gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffte Ware ist ausgeschlossen.
5. Gewährleistung und Haftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den nachstehenden Bestimmungen. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten bzw. uns auf Verlangen zuzusenden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, daß die Mängelrüge des Kunden nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht im Einzelfall eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart wird oder der Hersteller länger Gewähr leistet, 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften und wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessern auf unsere Kosten nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß, aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns als auch unserer Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder bei vertraglichen Hauptleistungspflichten fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern soll. In jedem Fall beschränkt sich unsere Schadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10 % des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat. Wir sind zur Gewährleistung nicht verpflichtet, solange der Kunde den unter Berücksichtigung eines Mangels geschuldeten Kaufpreisteil nicht bezahlt hat. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, oder gebrauchte Ware, wird insoweit unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft.
6. Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, daß bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt, Fracht usw. maßgeblich. Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit herein. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabteilungen erst nach Zahlung, gutgeschrieben. Die Forderung und Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet wird. Geltendmachung von Zurückhaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit diese Zurückbehaltungsrechte nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Zahlungsverzug Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten unserer Kunden stehen uns nach Inverzugsetzung folgende Rechte zu: Von allen Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, gestellte Sicherheiten zu verwerten, alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum zu berechnen und weiteren Verzugsschaden geltend zu machen. Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige die wirtschaftlichen Verhältnisse berührende Umstände sowie Anschriftenänderungen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Derartige Veränderungen in der Person oder wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden berechtigen uns nach unserer Beurteilung und Wahl: Zahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen, dies gilt auch für hereingenommene Wechsel und bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung der bestehenden Verträge zu verweigern. Unserem Kunden bleibt stets der Nachweis vorbehalten, daß uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen unseren Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Montage erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Vermischung so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig. Die aus Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entsprechenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Unsere sämtlichen Eigentumsvorbehaltungsrechte (einfacher, erweiterter, verlängerter und Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware nicht bei uns bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Wir ermächtigen den Kunden unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabenansprüche unserer Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Planung der Vorbehaltsware durch uns liegt - sowie nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage vor.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware.
Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Kunden ist A-6800 Feldkirch/Österreich. Es liegt jedoch bei uns, im jeweiligen Streitfall ein zuständiges deutsches Gericht zu benennen. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt das Recht der BRD. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen. ETS , Juli 2005